NiSV Betreiberpflichten – Geräteanzeige
Am 31.12.2020 tritt die NiSV in Kraft und spätestens am 31.3.2021 müssen die Geräte beiden Vollzugsbehörden gemeldet werden, die bereits am 31.12.2020 betrieben wurden. Kaum einem Betreiber ist bewusst, welche Daten und Informationen die Vollzugsbehörden von den Betreibern für die Geräte verlangen. DEGEUK hat nachgefragt und eine mit dem Bund und den Ländern abgestimmte Antwort […]
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